Kostenloser Antrags-Service für Gründer:innen
Steuernummer
online beantragen
Fragebogen vereinfacht
Den kompletten Antrag
für Ihre Steuernummer
online im Interview ausfüllen
Weniger Steuerlast
Ihre Angaben werden live auf
häufige Finanzamt-Fallen geprüft
– für einen höheren Kontostand
1. Rechnung stellen
Steuernummer automatisch
erhalten und rechtssicher
die 1. Rechnung schreiben
Ich gründe:
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Bei einer Betriebsprüfung sieht das Finanzamt sonst
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Reduziert auf die 
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Alle Pflichtangaben sind verständlich aufbereitet
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In 5 Schritten zur
Steuernummer
Steuerlichen
Erfassungsbogen
online ausfüllen
Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online aus. Lexware hat das Formular des Finanzamts für Sie in ein interaktives und leicht verständliches Interview übersetzt.
Tipp: Sollten Sie eine Angabe nicht zur Hand haben, können Sie das Interview auch pausieren und später fortführen.
Ausgefüllten
Fragebogen an das
Finanzamt senden
Sie haben Ihren Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vollständig ausgefüllt und noch einmal alle Angaben überprüft?
Dann klicken Sie einfach auf „Senden“, und Lexware übermittelt Ihre Daten via ELSTER
an das für Sie zuständige lokale Finanzamt.
Praktisch: Ihre ELSTER-Zugangsdaten erhalten Sie so gleich mit.
Steuernummer
vom Finanzamt
erhalten
Nachdem Sie Ihren Steuerlichen Erfassungsbogen mit Lexware abgesendet haben, sendet Ihr örtliches Finanzamt Ihnen in der Regel nach 3-6 Wochen Ihre neue Steuernummer per Post zu.
Sofort
Rechnungen
stellen
Sobald Ihnen Ihre Steuernummer vorliegt,
können Sie diese auf all Ihren Angeboten
und Rechnungen angeben.
Unsere Empfehlung:
Rechnungen 100 % rechtssicher schreiben
mit einer Buchhaltungs-Software.
Eine Buchhaltungs-Software wie z.B. Lexware Office
Umsatzsteuer-
Pflichten erfüllen
Unsere Empfehlung:
Automatisieren Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung
mit einer Buchhaltungs-Software.
Eine Buchhaltungs-Software wie z.B. Lexware Office



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deutsche Marktführer für kaufmännische Buchhaltungssoftware und Cloudlösungen.
Seit über 30 Jahren unterstützen wir mit unseren einfachen und intuitiven Anwendungen Selbstständige, Freiberufler:innen und KMU bei Buchhaltung, Warenwirtschaft und Steuern.
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Antworten auf häufig
gestellte Fragen
Um in Deutschland selbstständig tätig sein zu können, benötigen Sie eine Steuernummer. Diese ist notwendig, um Rechnungen stellen und um Erträge aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit versteuern zu können.
Um die Steuernummer zu erhalten, ist die Abgabe eines Formulars beim örtlichen Finanzamt nötig. Dieses Formular bezeichnet man als Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Der Fragebogen muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ausgefüllt und eingereicht werden.
Die Pflicht zur Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens besteht für alle Selbstständigen – unabhängig von Art und Umfang der selbstständigen Tätigkeit (haupt- oder nebenberuflich) oder Unternehmensform.
Der Erfassungsbogen muss somit von Freiberuflern und (Klein-)Gewerbetreibenden genauso ausgefüllt werden wie von Gründern einer GmbH, GmbH & Co. KG, AG, GbR, OHG, KG oder e.K.
Auch wer privat eine Photovoltaikanlage betreibt, hat den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen, weil Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt werden. Das Finanzamt schätzt auf Grundlage dieser Angaben die Höhe der Steuern und Steuervorauszahlungen ein.
Mit dem Erfassungsbogen können Sie bei Bedarf auch die Kleinunternehmerregelung beantragen.
Kurz gesagt: Nicht zu hoch und nicht zu tief! Gehen Sie hier unbedingt realistisch und konservativ vor. Denn die Prognose Ihrer Angabe wirkt sich unter anderem auf Ihre Steuervorauszahlungen aus.
Zu gering geschätzte Einnahmen können dazu führen, dass Sie im Nachhinein eine hohe Steuernachzahlung leisten müssen.
Schätzen Sie Ihre Einnahmen deutlich zu hoch, führt dies zu hohen Steuervorauszahlungen, die Sie unter Umständen nicht begleichen können, weil der entsprechende Umsatz fehlt.
Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach der Eröffnung eines Gewerbebetriebes bzw. einer Betriebsstätte den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ dem zuständigen Finanzamt auf elektronischem Weg zu übermitteln.
Die Steuernummer für Unternehmen und selbstständige Tätigkeiten muss seit dem 1. Januar 2021 elektronisch mit Hilfe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beantragt werden.
Für eine elektronische Übermittlung haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie nutzen den kostenlosen Online-Service von Lexware, dem deutschen Marktführer für kaufmännische Software.
Nachdem Sie uns alle Daten für den Steuerlichen Erfassungsbogen
mitgeteilt haben, erstellen wir einen ELSTER-Account für Sie,
senden Ihnen den Zugang, und Sie können Ihre Steuernummer beantragen.
2. Sie nutzen ELSTER, den Online-Dienst der deutschen Finanzämter.
Um ELSTER nutzen zu können, benötigen Sie eine ELSTER-Zertifikatsdatei. Diese erhalten Sie, indem Sie sich online auf dem ELSTER-Portal registrieren. Sie erhalten dann per E-Mail und per Post Ihre Nutzerdaten (darunter eine Zertifikatsdatei), mit denen Sie sich bei ELSTER online einloggen können. Um sich in Elster einzuwählen, benötigen Sie immer wieder Ihre Zertifikatsdatei.
Den Steuerlichen Erfassungsbogen mit dem kostenlosen Online-Service von Lexware zu versenden, hat viele Vorteile für Sie:
Nein, seit 2021 ist die Abgabe des Steuerlichen Erfassungsbogens nur noch in elektronischer Form möglich. Sollten Sie im Netz noch PDF-Versionen des alten Papiervordrucks finden, sind diese veraltet.
Bei Steuerdaten handelt es sich um sehr sensible Daten. Aus diesem Grund gibt es das Elster-Zertifikat: Anhand dieses elektronischen Schlüssels kann das Finanzamt zweifelsfrei feststellen, von wem die eingegangenen Steuerdaten stammen. Solch eine digitale Identifikation hat also einen ähnlichen Wert wie eine Unterschrift – sie ist ein Unikat. Die Signatur kann für Privatpersonen, aber auch für Unternehmen ausgestellt werden.
Das Antragsverfahren für die elektronische Signatur ist relativ kompliziert und langwierig, daher sollten Sie sich rechtzeitig um eine Registrierung bemühen. Es kann bis zu 14 Tage dauern, bis Sie Ihr Zertifikat aktivieren und Ihre elektronische Steuererklärung damit verschlüsseln können.
Auf „elster.de“, dem offiziellen Portal der Finanzämter für Bund und Länder, können Sie sich für das Verfahren anmelden. Die Anmeldung erfolgt in mehreren Schritten. Aus diesem Grund kann der Prozess bis zu 14 Tage dauern.
Je nach Auslastung Ihres lokalen Finanzamts sowie ggf. saisonalen Effekten (z.B. Sommerferien) kann die Bearbeitungszeit stark variieren.
Wir empfehlen, eine Bearbeitungszeit von drei bis sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der Übermittlung Ihres Erfassungsbogens einzuplanen. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, sich frühzeitig um die Beantragung der Steuernummer zu kümmern.